Haftpflicht und Pflichten für Tierhalter
Als Tierhalter haftest du für Schäden, die dein Tier anderen zufügt, auch wenn dich keine Schuld trifft. Eine Haftpflichtversicherung kann solche Schäden übernehmen, für Hunde gelten je nach Bundesland weitere Pflichten. Hier findest du den Überblick.
Stand: 12.10.2026 · Redaktion TierWeitblick
Warum Tierhalter immer haften
Wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die es verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. So steht es in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
§ 833 Satz 1 BGB
Für Hunde- und Pferdehalter heißt das: Beißt dein Hund jemanden, läuft er auf die Straße und verursacht einen Unfall oder tritt dein Pferd ein fremdes Auto, musst du für den Schaden aufkommen. Bei Personenschäden kann das schnell sehr teuer werden.
Eine Ausnahme gilt nur für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen, und auch dann nur, wenn der Halter sorgfältig aufgepasst hat (§ 833 Satz 2 BGB). Für Familienhunde, Katzen und Freizeitpferde greift sie nach dem Wortlaut in der Regel nicht.
Was du je nach Tier prüfen solltest
| Tier | Was du prüfen solltest |
|---|---|
| Hund | Ob deine Privathaftpflicht Hunde einschließt. Versicherer bieten dafür eigene Hundehaftpflicht-Tarife an. Ob eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist, regelt jedes Bundesland in seinem Hundegesetz. |
| Pferd | Ob deine Privathaftpflicht Pferde einschließt. Versicherer bieten dafür eigene Pferdehaftpflicht-Tarife an, auch mit Schutz für Reitbeteiligungen. |
| Katze | Ob kleine Haustiere wie Katzen in deiner Privathaftpflicht mitversichert sind. |
Was genau mitversichert ist, steht in den Bedingungen deines Vertrags. Die Regeln der einzelnen Bundesländer erklären wir mit Gesetzestext in eigenen Ratgebern.
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Weiterlesen →Quellen
- § 833 BGB, Haftung des Tierhalters, gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Hafte ich auch, wenn mein Hund nichts dafür kann?
Ja. Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB gilt unabhängig vom Verschulden. Es reicht, dass dein Tier den Schaden verursacht hat.
Ist meine Katze über die Privathaftpflicht versichert?
Das hängt von deinem Tarif ab. Schau in deinen Vertragsbedingungen nach, ob kleine Haustiere mitversichert sind.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft.