Das Wichtigste in Kürze
- Niedersachsen: Theoretische Prüfung vor der Aufnahme des Hundes, praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung (§ 3 NHundG). Beide Prüfungen kosten laut Land jeweils ab 40 €.
- Nordrhein-Westfalen: Pflicht für Halter großer Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 LHundG). Die Bescheinigung stellen unter anderem autorisierte Tierärzte aus. Die Tierärztekammer Nordrhein empfiehlt 60,43 € inklusive Mehrwertsteuer.
- Bremen: Nach dem Gesetzentwurf des Senats (Drucksache 21/999) gilt die Sachkundepflicht für neue Hundehaltungen ab dem 1. Juli 2026. Die verkündete Fassung haben wir nicht geprüft.
- Andere Länder: Baden-Württemberg (Kampfhunde), Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen Sachkunde als Voraussetzung der Erlaubnis für gefährliche Hunde.
- Nicht dasselbe wie die Haftpflicht: Die Versicherungspflicht regeln die Länder getrennt, mehr dazu im Ratgeber Hundehaftpflicht Pflicht.
Was ist der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis ist die Bescheinigung, dass ein Halter die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Umgang mit Hunden besitzt. Das Niedersächsische Hundegesetz formuliert die Pflicht so: „Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.“ Nachgewiesen wird sie durch eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Die Gesetze sprechen von Sachkunde, Sachkundeprüfung und Sachkundebescheinigung. „Hundeführerschein“ ist der Alltagsbegriff. So setzt die Berliner Senatsverwaltung in ihrer FAQ hinter „Sachkundebescheinigung“ das Wort „Hundeführerschein“ in Klammern. In Niedersachsen erkennt das Fachministerium bestimmte Hundeführerscheine von Verbänden als gleichwertig an. Wie das dort genau geregelt ist, erklärt der Ratgeber zum Hundeführerschein in Niedersachsen.
Wo ist der Sachkundenachweis Pflicht?
Die Pflicht hängt vom Bundesland ab. Die Tabelle zeigt, was wir aus den Landesvorschriften und den Auskünften der Behörden belegen konnten.
| Bundesland | Wer muss den Nachweis erbringen? | Wer bescheinigt ihn? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen | Hundehalter, die nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen. Theorie vor der Aufnahme des Hundes, Praxis im ersten Jahr. | Prüfer, die eine Fachbehörde anerkannt hat | § 3 NHundG |
| Nordrhein-Westfalen | Halter großer Hunde (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg), gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen | Bei großen Hunden: anerkannte Sachverständige oder Stellen und von den Tierärztekammern benannte Tierärzte | § 11 Abs. 2 und 3, §§ 6 und 10 LHundG |
| Bremen (laut Senatsentwurf, verkündete Fassung nicht geprüft) | Halter, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund aufnehmen. Bestandshalter nur bei festgestellt gefährlichen Hunden und bestimmten Rassen, bis 30. Juni 2028. | Von der zuständigen Stelle anerkannte Personen und Stellen | §§ 3, 20 und 21 BremHundeG (Entwurf, Drucksache 21/999) |
| Berlin | Keine allgemeine Pflicht. Eine Sachkundebescheinigung kann von der allgemeinen Leinenpflicht in bestimmten Bereichen befreien. | Ordnungsamt | § 6 HundeG, FAQ der Senatsverwaltung |
| Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt | Sachkunde als Voraussetzung der Erlaubnis für gefährliche Hunde | Je nach Land Behörde, Prüfstelle oder Sachverständige | § 7 HundehV (BB), § 3 HundeVO (HE, laut RP Darmstadt), § 2 Abs. 3 HuV (SL), § 5 GefHundG (SN), § 9 HundeG LSA (ST) |
| Rheinland-Pfalz | Sachkunde als Voraussetzung der Erlaubnis für gefährliche Hunde. Sie gilt nur in Verbindung mit dem Hund, mit dem die Prüfung abgelegt wurde. | Von der Landestierärztekammer benannte sachverständige Person oder Stelle | § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 LHundG |
| Baden-Württemberg | Bei Kampfhunden: Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn gegen die Zuverlässigkeit und Sachkunde keine Bedenken bestehen. | Ortspolizeibehörde erteilt die Erlaubnis. Wer die Sachkunde prüft, haben wir nicht belegt. | § 3 Abs. 2 PolVO über das Halten gefährlicher Hunde |
| Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen | Siehe Landesrecht. Eine allgemeine Pflicht haben wir nicht belegt. | Siehe Landesrecht | Landesrecht des jeweiligen Landes |
Stand: 12.10.2026. Bei Bremen liegt uns nur der Gesetzentwurf des Senats vor, nicht die verkündete Fassung im Gesetzblatt. Die Gesetze für gefährliche Hunde erklären wir im Ratgeber zu den Listenhunden. Quellen: siehe Quellenliste unten.
Niedersachsen: Theorie und Praxis
In Niedersachsen müssen Halter beides ablegen. Betroffen sind nach der Landesseite Halter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und nicht anderweitig als sachkundig gelten. Das Land beschreibt den Ablauf in seiner FAQ (Stand April 2026):
- Theorie: Ein Single-Choice-Test mit 35 Fragen, online oder als Papierfragebogen bei einem anerkannten Prüfer. Die Themen sind unter anderem Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Kommunikation und einschlägiges Recht.
- Praxis: Die Prüfung dauert etwa eine Stunde. Sie findet an drei Orten statt: in ablenkungsarmer Umgebung, in einem Bereich mit erlaubtem Freilauf und im verkehrsöffentlichen Raum. Du musst sie nicht mit deinem eigenen Hund ablegen.
- Prüfer: Nur anerkannte Prüfer dürfen die Prüfungen abnehmen. Eine Liste führt das LAVES. Eine Prüfung online ohne Prüfer am gleichen Ort ist laut Land nicht rechtskonform.
- Wiederholung: Beide Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden, jedes Mal fallen erneut Prüfungskosten an.
- Einmal reicht: Jeder Halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.
Eine Aufnahme der Hundehaltung darf erst nach erfolgreicher Theorie erfolgen. Ausnahmen nennt § 3 Abs. 6 NHundG. Dazu zählen Tierärzte, Halter von Blindenführhunden und Personen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Hundeführerschein in Niedersachsen.
Was kostet der Nachweis in Niedersachsen?
Das Land gibt an, dass die theoretische Prüfung als Papierversion und die praktische Prüfung inklusive Unterlagen und Urkunde „jeweils ab 40 €“ kosten sollten. Die genauen Preise legen die Prüfer fest. Eine Online-Theorie kann günstiger sein. Vorbereitende Kurse sind freiwillig.
Nordrhein-Westfalen: Sachkunde bei großen Hunden
Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde. Als groß gilt ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht erreicht. Seine Haltung musst du der Behörde anzeigen. Er darf nur gehalten werden, wenn du Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und eine Haftpflichtversicherung besteht (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG).
Die Sachkundebescheinigung für große Hunde können anerkannte Sachverständige, anerkannte sachverständige Stellen oder von den Tierärztekammern benannte Tierärzte ausstellen (§ 11 Abs. 3 LHundG). Welche Rassen und Hunde zusätzlich betroffen sind, erklärt der Ratgeber zu den Listenhunden in Nordrhein-Westfalen.
Ablauf beim autorisierten Tierarzt (Kammerbereich Nordrhein)
Die Tierärztekammer Nordrhein beschreibt den Ablauf so:
- Du füllst vorab einen Fragebogen zur Selbstkontrolle aus. Bei der Abnahme werden 30 Fragen aus den Kategorien vorgelegt. Der aktuelle Fragebogen gilt ab 01.01.2025 und ist seit 01.03.2025 verpflichtend.
- Falsch beantwortete Fragen können Grundlage des Informationsgesprächs sein.
- Der Tierarzt muss die Bescheinigung ablehnen, wenn er nach dem Gespräch nicht überzeugt ist, dass du die nötigen Kenntnisse hast. Eine feste Fehlerquote gibt es nicht.
- Beim Tierarzt darf nach Angabe der Kammer nur abnehmen, wer von der Tierärztekammer autorisiert wurde. Die Kammer führt eine Karte mit autorisierten Praxen. Daneben nennt § 11 Abs. 3 LHundG anerkannte Sachverständige und Stellen.
Was kostet die Sachkundebescheinigung in NRW?
Die Tierärztekammer Nordrhein spricht eine unverbindliche Gebührenempfehlung aus. Sie setzt sich aus der Beratung (33,78 € bei dreifachem Satz) und der sonstigen Bescheinigung (17,00 €) zusammen. Zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer ergibt das 60,43 €. Das ist eine Empfehlung für autorisierte Tierärzte im Kammerbereich Nordrhein. Wie hoch die Rechnung deiner Praxis ausfällt, erfährst du dort. Für andere Kammerbereiche und für Sachverständige haben wir keine Gebühren belegt.
Bremen: Neue Pflicht ab 1. Juli 2026 laut Senatsentwurf
Der Bremer Senat hat der Bürgerschaft den Entwurf eines neuen Hundegesetzes vorgelegt (Drucksache 21/999). Die Sachkundeprüfung ist darin „mit Wirkung zum 1. Juli 2026“ vorgesehen. Wir stützen uns auf diesen Entwurf, die verkündete Fassung haben wir nicht geprüft. Wie in Niedersachsen ist die theoretische Prüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Für Hunde, die vor dem 1. Juli 2026 gehalten wurden, gilt die Pflicht nach dem Entwurf nur bei festgestellt gefährlichen Hunden und bestimmten Rassen, mit Frist bis zum 30. Juni 2028. Die Kosten bestimmen laut Begründung die Stellen, die die Prüfung abnehmen. Das Transparenzportal Bremen führt das Gesetz mit dem Datum 24. Juni 2025. Den Wortlaut der Endfassung im Gesetzblatt solltest du selbst gegenprüfen.
Gefährliche Hunde und andere Länder
Wer einen als gefährlich eingestuften Hund hält, braucht in vielen Ländern eine Erlaubnis. Zu den Voraussetzungen gehört meist die Sachkunde. Laut Regierungspräsidium Darmstadt verlangt § 3 Abs. 1 HundeVO in Hessen neben der Sachkunde eine positive Wesensprüfung für den jeweiligen Hund. In Sachsen-Anhalt erfolgt der Nachweis durch eine theoretische und praktische Prüfung (§ 9 HundeG LSA). Welche Hunde in welchem Land gelten, erklärt der Ratgeber zu den Listenhunden.
In Berlin ist die Sachkundebescheinigung freiwillig (§ 6 HundeG, FAQ der Senatsverwaltung). Sie befreit nach der FAQ der Senatsverwaltung in bestimmten Bereichen von der allgemeinen Leinenpflicht, nicht aber in Grünanlagen und weiteren Bereichen, in denen weiter angeleint werden muss. Hunde, die schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden, sind laut FAQ ohnehin von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen, ohne dass eine Bescheinigung nötig ist.
Weiter in den Ratgebern
Zur Versicherung findest du alle Länder im Ratgeber Hundehaftpflicht Pflicht, einen Überblick über die Pflichten unter Haftpflicht und Pflichten und Hinweise zum Hund im Alltag unter Hund.