Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht für Halter: Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen (§ 3 Abs. 1 NHundG). Nachweisen musst du sie der Gemeinde auf Verlangen.
- Zwei Prüfungen: Die Theorie kommt vor der Aufnahme des Hundes, die Praxis im ersten Jahr der Hundehaltung. Jede Prüfung musst du nur einmal erfolgreich ablegen.
- Kosten: Beide Prüfungen kosten laut Land jeweils ab 40 €. Die Registrierung im Zentralen Register kostet einmalig 14,50 € online oder 23,50 € schriftlich und telefonisch.
- Ausnahmen: Unter anderem Tierärzte, Halter eines Blindenführhundes und Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
- Weitere Pflichten: Chip (§ 4), Registrierung (§ 6) und Haftpflichtversicherung (§ 5). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist der „Hundeführerschein“ in Niedersachsen?
Im Gesetz heißt er nicht Hundeführerschein. Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) spricht von der Sachkunde, die ein Halter besitzen muss. Sie ist „durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung“ nachzuweisen. Wer sie besteht, erhält darüber eine Bescheinigung. Das Land schreibt dafür ein verbindliches Muster vor (§ 3 Abs. 2 NHundG). Im Alltag hat sich für diesen Nachweis der Begriff Hundeführerschein eingebürgert. Wie die Regeln in anderen Ländern aussehen, zeigt der Ratgeber zum Sachkundenachweis für Hunde.
Wer braucht den Sachkundenachweis?
Betroffen sind nach der Informationsseite des Ministeriums Halter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und nicht anderweitig als sachkundig gelten. Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Das Land stellt in seiner FAQ (Stand April 2026) klar:
- Nur der Halter muss die Sachkunde nachweisen, nicht jedes Familienmitglied. Hat ein Hund mehrere Halter, muss jeder von ihnen den Nachweis erbringen.
- Du musst die Prüfung nur einmal bestehen. Bei einem zweiten Hund musst du die praktische Prüfung nicht wiederholen.
- Beim Spaziergang musst du den Nachweis nicht dabeihaben. Die Gemeinde kann ihn auf Verlangen sehen wollen.
- Für Urlauber und Durchreisende mit Hund ist kein Sachkundenachweis nötig. Chip und Haftpflichtversicherung brauchen sie aber.
Ausnahmen nach § 3 Abs. 6 NHundG
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat (oder für eine juristische Person betreut hat),
- Tierärztin oder Tierarzt ist oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs hat,
- Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,
- eine sonstige, vom Fachministerium als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat,
- eine Tierschutz-Erlaubnis zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung besitzt,
- für die Betreuung eines Diensthundes einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte verantwortlich ist oder
- einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.
Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss sie mit geeigneten Unterlagen belegen können, etwa mit einer Steuerbescheinigung oder einem Tierärzteausweis.
So läuft die Prüfung ab
Theorie vor der Aufnahme des Hundes
Die theoretische Prüfung ist ein Single-Choice-Test mit 35 Fragen, online oder als Papierfragebogen bei einem anerkannten Prüfer. Die Themenbereiche sind laut Land Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation und einschlägiges Recht. Eine Bestehensgrenze nennen die uns vorliegenden Landesunterlagen nicht. Frag deinen Prüfer danach. Das Ministerium veröffentlicht außerdem Beispielfragen.
Praxis im ersten Jahr
Die praktische Prüfung dauert etwa eine Stunde. Du kannst sie mit einem angeleinten Hund ablegen, es muss nicht dein eigener sein. Sie findet an drei Orten statt: in ablenkungsarmer Umgebung, in einem Bereich, in dem Freilauf erlaubt ist, und im verkehrsöffentlichen Raum. Es geht um deine Sachkunde und nicht um den Ausbildungsstand des Hundes. Du sollst zeigen, dass du den Hund einschätzen kannst, gefährliche Situationen erkennst und ihnen vorbeugen kannst.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Nur anerkannte Prüfer dürfen sie abnehmen (§ 3 Abs. 3 NHundG). Die Fachbehörde erkennt sie auf Antrag an. Das LAVES führt eine Liste der anerkannten Prüfer. Hundeschulen dürfen Kurse anbieten, die Prüfung selbst muss ein anerkannter Prüfer abnehmen. Eine Prüfung online ohne Prüfer am gleichen Ort ist laut Land nicht rechtskonform.
Auch Tierärzte sind nicht automatisch Prüfer. Qualifiziert sind laut FAQ Fachtierärzte für Tierverhalten, Fachtierärzte für Tierschutzkunde und Tierärzte mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie. Sie brauchen eine Anerkennung der zuständigen Behörde.
Fällst du durch, kannst du jede Prüfung beliebig oft und in beliebigem Abstand wiederholen. Für jede Wiederholung fallen erneut Prüfungskosten an. Den Hund aufnehmen darfst du erst nach bestandener Theorie.
Gleichwertige Prüfungen
Das Fachministerium kann sonstige Prüfungen als gleichwertig anerkennen (§ 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG). Die FAQ des Landes (Stand April 2026, Frage 10) und die Informationsseite des Ministeriums nennen dazu unter anderem Hundeführerscheinprüfungen des BHV, den D.O.Q.-Test 2.0 der TAG-H, den Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien, den des BVZ Hundetrainer e. V., die DHVE-Prüfungen und die Prüfung der Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen. Ebenfalls genannt ist die Abschlussprüfung zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension. Nur die vollständig in Theorie und Praxis abgelegte Prüfung gilt als Nachweis. Ob deine Prüfung dazugehört, klärst du am besten vorab mit deiner Gemeinde.
Pflichten und belegte Kosten im Überblick
Der Sachkundenachweis ist nur ein Teil der Pflichten. Die folgende Tabelle zeigt, was das NHundG sonst noch verlangt und welche Kosten das Land oder die GOT belegen.
| Pflicht | Paragraf | Frist oder Voraussetzung | Belegte Kosten |
|---|---|---|---|
| Theoretische Sachkundeprüfung | § 3 Abs. 1 | Vor der Aufnahme der Hundehaltung | Ab 40 € (Papierversion), online ggf. günstiger |
| Praktische Sachkundeprüfung | § 3 Abs. 1 | Im ersten Jahr der Hundehaltung | Ab 40 € |
| Kennzeichnung mit Transponder (Chip) | § 4 | Hund älter als sechs Monate | Implantation nach GOT Nr. 238: 10,24 € (1-fach) bis 30,72 € (3-fach) netto, zuzüglich Mehrwertsteuer |
| Anmeldung im Zentralen Register | § 6 | Vor Vollendung des siebten Lebensmonats. War der Hund bei Aufnahme älter als sechs Monate, innerhalb eines Monats. | Einmalig 14,50 € online, 23,50 € schriftlich oder telefonisch |
| Haftpflichtversicherung | § 5 | Hund über sechs Monate, unabhängig von Rasse und Größe. Mindestens 500.000 € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden. | Beitrag nicht belegt |
Stand: 12.10.2026. Quellen: NHundG (Gesamtausgabe, Fassung 22.04.2020), FAQ zum NHundG (Stand April 2026), Informationsseite des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen, Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023, gesetze-im-internet.de. Für den Chip selbst haben wir keine Kosten belegt.
Chip und Register
Der Chip muss den Standards ISO 11784 und 11785 entsprechen. Das Land schreibt, dass die in Tierarztpraxen eingesetzten Transponder dies grundsätzlich erfüllen. Eine Tätowierung reicht nicht aus. Für das Zentrale Register meldest du Halterdaten und Angaben zum Hund. Es führt die GovConnect GmbH im Auftrag des Landes. Das gilt auch, wenn dein Hund schon in einem anderen Haustierregister steht.
Haftpflichtversicherung
Nach § 5 NHundG ist für Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Pflicht gilt unabhängig von Rasse und Größe des Hundes, das Gesetz knüpft sie nur an ein Alter über sechs Monate. Alle Länder im Überblick findest du im Ratgeber Hundehaftpflicht Pflicht.
Zuständige Stellen
- Gemeinde: Sie überwacht die Einhaltung der Sachkunde, Kennzeichnung, Registrierung und Haftpflicht (§ 17 Abs. 1 NHundG). Ihr weist du den Sachkundenachweis auf Verlangen nach.
- Fachbehörde: Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erkennen Prüfer an und überwachen die übrigen Vorschriften des Gesetzes.
- LAVES: Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt die Liste anerkannter Prüfer und erkennt Prüfer mit Sitz außerhalb Niedersachsens an.
- Tierärztekammer Niedersachsen: Sie zertifiziert Hundetrainer als Prüfer, die eine Anerkennung beantragen wollen.
Was droht bei Verstößen?
Ordnungswidrig handelt nach § 18 Abs. 1 NHundG unter anderem, wer einen Hund ohne die erforderliche Sachkunde, ohne Transponder oder ohne Haftpflichtversicherung hält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 18 Abs. 2 NHundG).
Sonderfall: Als gefährlich eingestufter Hund
Stuft die zuständige Behörde einen Hund als gefährlich ein, gelten besondere Regeln. Der Halter muss nach § 10 NHundG mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung bestehen. Außerdem braucht der Hund einen Wesenstest, den nur Tierärzte mit entsprechender Eignung durchführen. Mehr zu Listen und Einstufungen im Ratgeber zu den Listenhunden.