Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Die Praxis darf im Normalfall das Einfache bis Dreifache des Satzes berechnen.
- Die Position „Ultraschalldiagnostik außer zur Untersuchung von Trächtigkeit“ (Nr. 180) kostet 58,92 € bis 176,76 € netto.
- Für den Herzultraschall nennt die GOT zwei Positionen: die Basisechokardiografie (Nr. 650, 67,20 € 1-fach) und die ergänzende Untersuchung, zum Beispiel mit Doppler (Nr. 651, 53,86 € 1-fach, „zusätzlich“).
- Für Nr. 180 nennt die GOT keinen Gerätezuschlag. Die Kosten für Instrumente und Apparaturen sind mit den Gebühren abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 7 Abs. 1 GOT).
- Im Notdienst gilt das Zwei- bis Vierfache, dazu einmalig 50 € Notdienstgebühr.
Die GOT-Positionen für den Ultraschall
Die GOT legt für jede tierärztliche Leistung einen einfachen Satz fest. Im Gebührenverzeichnis steht der Ultraschall unter der Zwischenüberschrift „Ultraschalldiagnostik“, dort mit einer einzigen Position: Nr. 180. Ihre Leistungsbeschreibung nennt weder ein Organ noch eine Körperregion. Welche Nummer die Praxis für welche Untersuchung ansetzt, steht auf der Rechnung, denn sie muss die berechnete Leistung mit ihrer laufenden Nummer ausweisen (§ 7 Abs. 4 GOT).
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund | 16 | 23,62 € | 70,86 € |
| Ultraschalldiagnostik außer zur Untersuchung von Trächtigkeit | 180 | 58,92 € | 176,76 € |
| Sedation per injectionem, Hund | 302 | 19,78 € | 59,34 € |
Netto pro Leistung, ohne Medikamente, Material und Umsatzsteuer. Stand: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023. Eine Sedation ist eine Beruhigung per Spritze. Wird sie nicht gegeben, entfällt diese Position.
Wo die Praxis innerhalb des Rahmens vom Einfachen bis Dreifachen landet, richtet sich nach § 2 GOT: unter anderem nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen. Mehr zum Aufbau jeder Rechnung steht im Artikel zur GOT.
Ultraschall bei Trächtigkeit
Der Ultraschall zur Untersuchung einer Trächtigkeit ist von Nr. 180 ausdrücklich ausgenommen. Dafür nennt die GOT eine eigene Position: Nr. 521, „Trächtigkeitsuntersuchung per Ultraschall Hündin, Kätzin, Frettchen“, 37,88 € netto beim einfachen Satz (113,64 € beim dreifachen).
Offene Fragen an die Praxis
Das Gebührenverzeichnis sagt nicht, ob Nr. 180 bei mehreren untersuchten Bereichen mehrfach berechnet werden darf. Auch zu Nr. 180, 650 und 651 enthält es keine Anmerkungen zur Abrechnung. Frag deshalb vorab in der Praxis nach, welche Nummern sie für den geplanten Ultraschall ansetzt und ob eine Position mehrfach vorkommen kann.
Herzultraschall beim Hund: Kosten
Für den Ultraschall am Herzen führt die GOT zwei eigene Positionen im Abschnitt „7. Herz, Kreislauf, Gefäße“, Unterabschnitt „7a) Untersuchungen“:
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Basisechokardiografie (2D und M-Mode) | 650 | 67,20 € | 201,60 € |
| Ergänzende echokardiografische Untersuchung (z. B. Doppler), zusätzlich | 651 | 53,86 € | 161,58 € |
Netto pro Leistung, ohne Medikamente, Material und Umsatzsteuer. Stand: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023.
Nr. 651 trägt in der Leistungsbeschreibung den Zusatz „zusätzlich“. Der Zusatz legt nahe, dass sie zur Basisechokardiografie hinzukommt. Ob die Praxis sie ansetzt, entscheidet sie. Im selben Unterabschnitt steht außerdem das Elektrokardiogramm (EKG, Nr. 646, 44,00 € 1-fach). Es hat eine eigene Nummer.
Beispielrechnungen
Die Beispiele gehen davon aus, dass die Praxis die Untersuchung (Nr. 16) berechnet. Ob und wie sie das tut, entscheidet die Praxis.
Beispiel 1: Untersuchung und Ultraschalldiagnostik
Untersuchung (Nr. 16) und Ultraschalldiagnostik (Nr. 180) ergeben 82,54 € beim einfachen und 247,62 € beim dreifachen Satz. Mit Umsatzsteuer sind das 98,22 € bis 294,67 €.
Beispiel 2: Untersuchung und Herzultraschall
Untersuchung (Nr. 16), Basisechokardiografie (Nr. 650) und ergänzende Untersuchung (Nr. 651) ergeben 144,68 € (1-fach) bis 434,04 € (3-fach) netto, mit Umsatzsteuer 172,17 € bis 516,51 €. Entfällt die ergänzende Untersuchung, sinkt die Summe um 53,86 € (1-fach) beziehungsweise 161,58 € (3-fach).
Mit deinen eigenen Angaben rechnest du im Tierarztkosten-Rechner nach. Dort kannst du den Faktor wählen.
Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann
Sedation, Medikamente, Material
Die allgemeinen Praxiskosten und die Kosten für Instrumente und Apparaturen sind mit den Gebühren abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 7 Abs. 1 GOT). Einen Gerätezuschlag zu Nr. 180 nennt das Gebührenverzeichnis nicht. Neben den Gebühren darf die Praxis Entschädigungen, Auslagen, Arzneimittel und verbrauchtes Material berechnen (§ 7 Abs. 2 GOT). Diese Posten müssen auf der Rechnung gesondert stehen, soweit sie nicht in den Gebührensätzen enthalten sind (§ 7 Abs. 4 GOT).
Gibt die Praxis eine Beruhigungsspritze, kommt die Sedation (Nr. 302, 19,78 € bis 59,34 € netto) dazu. Das Beruhigungsmittel selbst ist ein Arzneimittel und wird zusätzlich berechnet. Ob dein Hund eine Sedation bekommt, entscheidet die Tierarztpraxis.
Auswertung fremder Befunde
Für die „Auswertung von Fremdbefunden bildgebender Verfahren“ nennt die GOT eigene Nummern: Nr. 154 (29,23 € 1-fach) und bei umfangreicher Auswertung Nr. 155 (56,55 € 1-fach). Für das Bearbeiten von Befunden zum Versand gibt es Nr. 156 (22,51 € 1-fach).
Ultraschall im Notdienst
Findet die Leistung im tierärztlichen Notdienst statt, nachts (18 bis 8 Uhr), am Wochenende (Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) oder an einem Feiertag, gilt mindestens das Zweifache, höchstens das Vierfache des Satzes. Dazu kommt einmalig eine Notdienstgebühr von 50 €, von der im begründeten Einzelfall abgesehen werden kann (§ 2 Abs. 2 und § 4 GOT).
Beispiel: Untersuchung und Ultraschalldiagnostik (Beispiel 1) kosten im Notdienst 165,08 € (2-fach) bis 330,16 € (4-fach), mit Notdienstgebühr 215,08 € bis 380,16 € netto. Mit Umsatzsteuer sind das 255,95 € bis 452,39 €. Mehr dazu im Artikel Tierarzt-Notdienst: Kosten.
Ultraschall, Röntgen, CT und MRT im Vergleich
Die GOT führt jedes Verfahren mit eigenen Positionen. Beim Röntgen zählt jede Aufnahme einzeln: Nr. 166 kostet 26,53 € je Aufnahme (erste und zweite), Nr. 167 18,03 € (dritte und jede folgende), jeweils 1-fach. Die Rechnung dafür zeigt der Artikel Röntgen beim Hund: Kosten. CT und MRT haben im Gebührenverzeichnis höhere Sätze: Nr. 175 (CT eines Körperteils) 350,00 €, Nr. 177 (MRT) 700,00 €, jeweils 1-fach. Mehr dazu im Artikel CT und MRT beim Hund: Kosten. Welches Verfahren passt, ist eine tierärztliche Entscheidung.
Ob eine Versicherung Ultraschall bezahlt, steht in ihren Bedingungen. Prüfe, ob Diagnostik ohne Operation eingeschlossen ist und bis zu welchem Satz der GOT erstattet wird. Die Unterschiede zwischen OP- und Krankenversicherung erklärt der Artikel Hundekrankenversicherung.