Das Wichtigste in Kürze
- CT und MRT sind Bildgebungsverfahren. In der Gebührenordnung (GOT) stehen sie unter Nr. 175 und 176 (CT) und Nr. 177 (MRT).
- Grundbeträge netto: 350,00 € (CT, ein Körperteil), 500,00 € (CT, mehrere Körperteile), 700,00 € (MRT).
- Im Normalfall (kein Notdienst) darf die Praxis das Einfache bis Dreifache berechnen.
- Narkose (Nr. 337) und Monitoring (Nr. 349) werden gesondert berechnet.
- Kontrastmittel und andere Medikamente kommen zusätzlich auf die Rechnung.
Was die GOT für CT und MRT festlegt
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) setzt für jede Leistung einen einfachen Satz fest. Die Praxis bestimmt die Gebühr innerhalb des Rahmens vom Einfachen bis Dreifachen nach billigem Ermessen. Sie berücksichtigt unter anderem Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Wert des Tieres (§ 2 Abs. 1 GOT). Mehr dazu steht in unserem Artikel zur GOT.
Im Gebührenverzeichnis stehen unter „Computertomographie (CT)“ drei Positionen. Nr. 175 beschreibt die „CT-Untersuchung eines Körperteils“, Nr. 176 die „CT-Untersuchung von mehr als einem Körperteil, auch Ganzkörper-CT“, Nr. 177 die „Magnetresonanztomographie (MRT)“. Das MRT unterscheidet im Leistungstext nicht nach Körperregion. Beim CT hängt der Satz davon ab, ob ein Körperteil oder mehrere untersucht werden. Die Nr. 175 bis 177 nennen keine Tierart. Untersuchung (Nr. 16) und Inhalationsnarkose (Nr. 337) gelten laut Leistungstext für Hund, Katze und Frettchen.
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 2-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|---|
| CT-Untersuchung eines Körperteils | 175 | 350,00 € | 700,00 € | 1.050,00 € |
| CT-Untersuchung von mehr als einem Körperteil, auch Ganzkörper-CT | 176 | 500,00 € | 1.000,00 € | 1.500,00 € |
| Magnetresonanztomographie (MRT) | 177 | 700,00 € | 1.400,00 € | 2.100,00 € |
| Inhalationsnarkose Hund, Katze, Frettchen | 337 | 61,57 € | 123,14 € | 184,71 € |
| Monitoring mit bis zu zwei Parametern | 349 | 52,96 € | 105,92 € | 158,88 € |
| Monitoring mit mehr als zwei Parametern | 350 | 59,18 € | 118,36 € | 177,54 € |
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen | 16 | 23,62 € | 47,24 € | 70,86 € |
Netto je Leistung, ohne Medikamente, Material und Umsatzsteuer. Quelle: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023, Gebührenverzeichnis.
Narkose und Monitoring
Im Gebührenverzeichnis stehen Narkose und Überwachung als eigene Positionen, zum Beispiel die Inhalationsnarkose (Nr. 337, 61,57 € 1-fach). Die Überwachung steht ebenfalls extra: Monitoring mit bis zu zwei Parametern (Nr. 349, 52,96 €) oder mit mehr als zwei Parametern (Nr. 350, 59,18 €). Welche Narkose und Überwachung deine Praxis wählt, entscheidet sie. Die Beispiele unten verwenden Nr. 337 und Nr. 349. Der Rechner startet mit Untersuchung, Nr. 337 und der Bildgebung und lässt das Monitoring weg.
Beispielrechnungen inklusive Umsatzsteuer
Diese Rechnung nimmt die Untersuchung (Nr. 16), die Inhalationsnarkose (Nr. 337), das Monitoring (Nr. 349) und die Bildgebung. Die Summen entstehen aus den Beträgen oben.
| Beispiel | GOT-Nummern | 1-fach netto | 1-fach brutto | 3-fach netto | 3-fach brutto |
|---|---|---|---|---|---|
| CT eines Körperteils | 16 + 337 + 349 + 175 | 488,15 € | 580,90 € | 1.464,45 € | 1.742,70 € |
| CT von mehr als einem Körperteil | 16 + 337 + 349 + 176 | 638,15 € | 759,40 € | 1.914,45 € | 2.278,20 € |
| MRT | 16 + 337 + 349 + 177 | 838,15 € | 997,40 € | 2.514,45 € | 2.992,20 € |
Brutto = netto plus 19 % Umsatzsteuer (Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG, mit dem wir rechnen). Ohne Kontrastmittel, Medikamente und Material. Alle Positionen im selben Faktor gerechnet, in der Praxis kann der Faktor je Position verschieden sein.
Das ist ein Rechenbeispiel, kein Preis. Wie viele Positionen anfallen, hängt von der Untersuchung ab. Du kannst die Positionen im Rechner ändern: CT oder MRT.
Im tierärztlichen Notdienst nachts, am Wochenende oder an Feiertagen gilt das Zwei- bis Vierfache, dazu einmalig 50 € Notdienstgebühr (§ 4 GOT). Mehr dazu: Tierarzt-Notdienst: Kosten.
Kontrastmittel und Befund
Im Gebührenverzeichnis steht „Kontrastmittelverabreichung“ als Zwischenüberschrift im Abschnitt Röntgen. Die Nr. 169 bis 174 gelten für Röntgenverfahren, etwa Nr. 171 „Urographie, Ausscheidung, Kontrastmittelverabreichung“ zu 19,08 €. Eine eigene Nummer für die Kontrastmittelgabe bei CT oder MRT enthält das Verzeichnis nicht. Wie deine Praxis sie abrechnet, siehst du auf der Rechnung. Medikamente und Material stehen dort getrennt von den Gebühren (§ 7 Abs. 4 GOT).
Für die Auswertung gibt es im Verzeichnis Nr. 154 und 155, „Auswertung von Fremdbefunden bildgebender Verfahren“ (29,23 € und, umfangreich, 56,55 €). Sie betreffen Befunde, die an anderer Stelle erstellt wurden. Dazu kommt Nr. 156, „Bearbeitung von Befunden zum Versand“ (22,51 €). Eine eigene Nummer für den Befund der selbst erstellten CT- oder MRT-Aufnahme nennt das Verzeichnis nicht.
Leistungen, die nicht im Verzeichnis stehen, rechnet die Praxis nach einer gleichwertigen Leistung ab (§ 8 GOT).
Überweisung an eine Spezialeinrichtung
Deine Praxis kann dich für eine Untersuchung an eine andere Praxis oder Klinik überweisen. Dort gilt dieselbe GOT, auch wenn die Leistung von einer juristischen Person erbracht wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GOT). Den Faktor legt die Einrichtung selbst fest, innerhalb des Rahmens von § 2 GOT. Zwei Dinge klärst du am besten vorher: Welche Positionen sind eingeplant, und welcher Faktor wird angesetzt? Du kannst vorher fragen, ob dir die Einrichtung einen Kostenvoranschlag erstellt.
Eine Abweichung vom Dreifachen ist nur im begründeten Einzelfall möglich. Sie muss vor der Leistung in Textform vereinbart werden (§ 5 Abs. 1 GOT).
CT, MRT und Versicherung
Mit Narkose und Überwachung kann eine Rechnung für CT oder MRT bis in den vierstelligen Bereich reichen, wie die Beispielrechnung zeigt. Ob und in welchem Umfang ein Tarif solche Kosten übernimmt, steht in den Versicherungsbedingungen. Einen Überblick gibt unser Artikel zur Hundekrankenversicherung. Mehr zum Aufbau einer Rechnung findest du im Hub Tierarztkosten.