Tierarztkosten

GOT Tierarzt: Gebührenordnung einfach erklärt

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) legt fest, was eine Praxis für ihre Leistungen berechnen darf. Sie gilt seit dem 22.11.2022. Jede Leistung hat einen Grundbetrag, die Praxis darf davon im Normalfall das Einfache bis Dreifache verlangen. Beispiel Untersuchung Hund (Nr. 16): 23,62 € bis 70,86 € netto. Unten rechnest du eine Beispielrechnung Schritt für Schritt nach.

Veröffentlicht: 12.10.2026 · Stand: 12.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Redaktion TierWeitblick

Goldbrauner Hund liegt neben einem Tisch mit Papier und Lesebrille
Inhalt
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die GOT und seit wann gilt sie?
  3. Einfacher bis dreifacher Satz: Wie kommt der Faktor zustande?
  4. Notdienst: Zweifacher bis vierfacher Satz plus 50 Euro
  5. Abweichende Preise nur mit Vereinbarung
  6. Weitere Regeln, die du kennen solltest
  7. So liest du deine Rechnung
  8. Beispielpreise aus dem Gebührenverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GOT ist eine Verordnung. Sie trat am 22.11.2022 in Kraft (§ 12 GOT).
  • Das Gebührenverzeichnis nennt für jede Leistung den einfachen Satz. Im Normalfall (kein Notdienst) sind das Einfache bis Dreifache erlaubt (§ 2 GOT).
  • Im Notdienst gilt das Zweifache bis Vierfache, dazu einmal 50 € Notdienstgebühr (§ 4 GOT).
  • Die Sätze sind ohne Umsatzsteuer angegeben. Umsatzsteuer, Arzneimittel und Material kommen dazu.
  • Auf der Rechnung muss jede Leistung mit ihrer Nummer stehen (§ 7 Abs. 4 GOT). Damit kannst du den Faktor selbst nachrechnen.

Was ist die GOT und seit wann gilt sie?

Die GOT ist die Verordnung, nach der sich die Vergütung für die beruflichen Leistungen von Tierärztinnen und Tierärzten richtet (§ 1 Abs. 1 GOT). Das gilt für Gebühren, Auslagen und die Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterial. Im Kern ist sie eine Preisliste mit Regeln, wie die Praxis damit rechnen darf.

Sie ist am 22. November 2022 in Kraft getreten und hat die Tierärztegebührenordnung von 1999 abgelöst (§ 12 GOT). Die Preisliste heißt Gebührenverzeichnis und hängt als Anlage an der Verordnung. Wir lesen hier die Fassung, die zuletzt durch Verordnung vom 15.03.2023 geändert wurde.

Die Beträge im Verzeichnis sind der einfache Satz (§ 1 Abs. 2 GOT). Die Sätze verstehen sich ohne Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 3 GOT). Ein Beispiel: Die allgemeine Untersuchung mit Beratung bei Hund oder Katze (Nr. 16) steht dort mit 23,62 €.

Einfacher bis dreifacher Satz: Wie kommt der Faktor zustande?

Die Praxis darf jede Gebühr zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen des Satzes ansetzen (§ 2 Abs. 1 GOT). Sie bestimmt den Faktor nach billigem Ermessen und berücksichtigt dabei besonders:

  1. die Schwierigkeit der Leistung,
  2. den Zeitaufwand,
  3. den Zeitpunkt der Leistung,
  4. den Wert des Tieres,
  5. die örtlichen Verhältnisse.

Was die Leistungsbeschreibung im Verzeichnis schon berücksichtigt, darf nicht noch einmal als Grund für einen höheren Faktor dienen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GOT). Der Faktor kann sich außerdem je Position unterscheiden. Eine Praxis kann die Untersuchung zum zweifachen und eine Spritze zum einfachen Satz berechnen.

Wie hoch der Faktor ausfällt, sagt die GOT nicht. Sie gibt nur den Rahmen vor. Wie sich das in Euro auswirkt, zeigt unser Tierarztkosten-Rechner für Hund, Katze und Pferd.

Notdienst: Zweifacher bis vierfacher Satz plus 50 Euro

Im tierärztlichen Notdienst nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag gilt das Zweifache, nach Ermessen bis das Vierfache des Satzes, dazu einmal je Angelegenheit 50 € Notdienstgebühr (§ 4 GOT). Zeiten, Ausnahmen und Beispiele stehen im Ratgeber Tierarzt-Notdienst: Kosten nach GOT.

Abweichende Preise nur mit Vereinbarung

Mehr als das Dreifache oder weniger als das Einfache darf die Praxis nur berechnen, wenn ihr das vor der Leistung im begründeten Einzelfall vereinbart habt (§ 5 Abs. 1 GOT). Die Vereinbarung braucht die Textform. Die Praxis muss dir ein Doppel aushändigen oder elektronisch schicken.

Eine Ausnahme ohne Vereinbarung gibt es bei freilebenden Katzen, die für eine gemeinnützige Tierschutzeinrichtung kastriert werden (§ 5 Abs. 2 GOT). Mehr dazu im Ratgeber Katze kastrieren: Kosten.

Weitere Regeln, die du kennen solltest

Keine Doppelbewertung (§ 6)

Eine Gebühr darf nicht berechnet werden, wenn die Leistung nach den Leistungsansätzen des Verzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist und für diese andere Leistung schon eine Gebühr anfällt.

Gleichwertige Leistung (§ 8)

Steht eine Leistung nicht im Verzeichnis, richtet sich die Gebühr nach dem Satz einer gleichwertigen Leistung. Dabei zählen vor allem Schwierigkeit sowie zeitlicher und technischer Aufwand.

Was in den Gebühren steckt (§ 7 Abs. 1 und 2)

Allgemeine Praxiskosten und die Kosten für Instrumente und Geräte sind mit den Gebühren abgegolten. Zusätzlich berechnen darf die Praxis nur Entschädigungen, Auslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes oder abgegebenes Material.

Arzneimittel (§ 9)

Für angewandte Arzneimittel gelten die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung entsprechend. Auf der Rechnung stehen Arzneimittel gesondert (§ 7 Abs. 4 Satz 2 GOT).

Wegegeld bei Besuchen (§ 10)

Kommt die Praxis zu dir oder in den Stall, erhält sie Wegegeld: bei Fahrt mit eigenem Kfz 3,50 € je Doppelkilometer, mindestens 13 € (§ 10 Abs. 2 Satz 1 GOT). Besucht sie auf einer Fahrt mehrere Tierhalter, wird es anteilig berechnet (Satz 2). Bei widrigen Verkehrsverhältnissen kann es das Einfache bis Dreifache betragen (Satz 3). Das Wegegeld ist eine Entschädigung, keine Gebühr. Der Hausbesuch selbst kommt als eigene Position dazu, im Verzeichnis zum Beispiel Nr. 40 mit 34,50 €.

So liest du deine Rechnung

Die Rechnung muss mindestens enthalten (§ 7 Abs. 4 GOT): das Datum der Leistung, die Tierart, die Diagnose oder den Grund der Konsultation, jede berechnete Leistung mit ihrer laufenden Nummer aus dem Verzeichnis, den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer. Entschädigungen, Auslagen, Arzneimittel und Material stehen gesondert. Auf Verlangen muss die Praxis die Rechnung weiter aufgliedern.

Das folgende Rechenbeispiel ist keine echte Rechnung. Es zeigt, wie die Zeilen aufgebaut sind. Der Faktor ist je Position frei gewählt, um den Unterschied zu zeigen.

LeistungNr.MengeGrundbetragFaktorBetrag
Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund16123,62 €247,24 €
Röntgenaufnahmen (erste und zweite, jeweils)166226,53 €2106,12 €
Sedation per injectionem, Hund302119,78 €119,78 €
Injektion subkutan, intrakutan, intramuskulär, Hund221111,50 €111,50 €
Summe der Gebühren netto184,64 €
19 % Umsatzsteuer35,08 €
Gesamt brutto (ohne Arzneimittel und Material)219,72 €

Rechenbeispiel, Grundbeträge nach GOT 2022 (Fassung 15.03.2023). Arzneimittel und Material sind nicht eingerechnet, sie stünden auf einer echten Rechnung gesondert (§ 7 Abs. 4 Satz 2 GOT).

Faktor selbst ausrechnen

  1. Suche auf der Rechnung die GOT-Nummer der Position und die Menge.
  2. Schlage den Grundbetrag im Gebührenverzeichnis nach. Alle Positionen kannst du im Rechner durchsuchen.
  3. Steht auf der Rechnung ein Bruttobetrag, teile ihn zuerst durch 1,19, um die Umsatzsteuer herauszurechnen.
  4. Teile den Nettobetrag durch Grundbetrag mal Menge. Das Ergebnis ist der Faktor.

Im Beispiel kostet die Untersuchung (Nr. 16) 47,24 €. Der Grundbetrag liegt bei 23,62 €. 47,24 € geteilt durch 23,62 € ergibt Faktor 2. Auch Zwischenwerte wie 1,5 sind innerhalb des Rahmens nicht ausgeschlossen. Liegt der Faktor außerhalb von 1 bis 3 (im Notdienst 2 bis 4) oder passt eine Position nicht zur Behandlung, frag nach.

Eine Beispielrechnung für eine Kastration findest du unter Hund kastrieren: Kosten, eine für eine Zahnreinigung unter Zahnreinigung beim Hund: Kosten.

Beispielpreise aus dem Gebührenverzeichnis

LeistungGOT-Nr.1-fach3-fach
Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze1623,62 €70,86 €
Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd430,78 €92,34 €
Injektion, Hund, Katze22111,50 €34,50 €
Sedation per injectionem, Hund, Katze30219,78 €59,34 €
Röntgenaufnahme (erste und zweite, jeweils)16626,53 €79,59 €

Netto je Position und ohne Arzneimittel, Material und Umsatzsteuer. Quelle: GOT 2022, Gebührenverzeichnis. Stand 12.10.2026.

Wie hoch die Kosten für die Eingriffe bei dir ausfallen, hängt von den Positionen ab, die die Praxis ansetzt. Ob eine Versicherung sie übernimmt, regeln die Bedingungen deines Tarifs. Unsere Ratgeber zur Hunde-OP-Versicherung und zur Hundekrankenversicherung zeigen, worauf du dort achten kannst.

Häufige Fragen

Was ist der GOT-Satz beim Tierarzt?

Der GOT-Satz ist der Grundbetrag, den das Gebührenverzeichnis für eine Leistung nennt. Er entspricht dem einfachen Satz (§ 1 Abs. 2 GOT). Die Praxis darf davon im Normalfall (kein Notdienst) das Einfache bis Dreifache berechnen.

Welchen Satz dürfen Tierärzte abrechnen?

Normalerweise das Einfache bis Dreifache des Satzes (§ 2 Abs. 1 GOT), im Notdienst das Zweifache bis Vierfache plus 50 € Notdienstgebühr (§ 4 GOT). Mehr als das Dreifache oder weniger als das Einfache nur mit einer Vereinbarung vor der Leistung (§ 5 Abs. 1 GOT).

Sind Tierärzte an die GOT gebunden?

Ja. Die Vergütung für die beruflichen Leistungen richtet sich nach der GOT (§ 1 Abs. 1). Abweichungen vom Rahmen sieht die GOT selbst vor, etwa für den Notdienst (§ 4) oder bei einer Vereinbarung in Textform (§ 5).

Kann ich meine Tierarztrechnung überprüfen?

Ja. Die Rechnung muss jede Leistung mit ihrer Nummer aus dem Gebührenverzeichnis nennen (§ 7 Abs. 4 GOT). Auf Verlangen muss die Praxis sie weiter aufgliedern. Mit Nummer, Menge und Grundbetrag kannst du den Faktor nachrechnen.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft. Er ersetzt keine tierärztliche, rechtliche oder Versicherungsberatung.