Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Die Praxis darf im Normalfall das Einfache bis Dreifache des Satzes berechnen.
- Die erste und die zweite Aufnahme kosten je 26,53 € (1-fach), jede weitere 18,03 € (Nr. 166 und 167).
- Die Kosten für das Röntgengerät sind mit den Gebühren abgegolten (§ 7 Abs. 1 GOT).
- Bekommt dein Hund eine Beruhigungsspritze, kommt die Sedation (Nr. 302) dazu, Medikamente und Kontrastmittel berechnet die Praxis zusätzlich.
- Im Notdienst gilt das Zwei- bis Vierfache, dazu einmalig 50 € Notdienstgebühr.
Die GOT-Positionen fürs Röntgen
Die GOT legt für jede tierärztliche Leistung einen einfachen Satz fest. Im Abschnitt „Röntgen“ des Gebührenverzeichnisses zählt jede Aufnahme einzeln. Die erste und zweite Aufnahme haben einen höheren Satz als die dritte und jede folgende. Welche und wie viele Aufnahmen nötig sind, entscheidet die Tierarztpraxis.
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund | 16 | 23,62 € | 70,86 € |
| Erste und zweite Röntgenaufnahme, jeweils | 166 | 26,53 € | 79,59 € |
| Dritte und jede folgende Röntgenaufnahme, jeweils | 167 | 18,03 € | 54,09 € |
| Sedation per injectionem, Hund | 302 | 19,78 € | 59,34 € |
| Aufschlag für ambulantes Röntgen, je Besuch | 168 | 30,78 € | 92,34 € |
Netto pro Leistung, ohne Medikamente, Material und Umsatzsteuer. Stand: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023. Eine Sedation ist eine Beruhigung per Spritze. Wird sie nicht gegeben, entfällt diese Position.
Nr. 168 ist laut Gebührenverzeichnis ein „Zuschlag je Besuch“ für ambulantes Röntgen. Im selben Abschnitt steht außerdem die Durchleuchtung (Nr. 165, 36,57 € 1-fach). Wo die Praxis innerhalb des Rahmens vom Einfachen bis Dreifachen landet, richtet sich nach § 2 GOT: unter anderem nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen. Mehr zum Aufbau jeder Rechnung steht im Artikel zur GOT.
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Untersuchung und zwei Aufnahmen
Untersuchung (Nr. 16) und zwei Aufnahmen (2 x Nr. 166) ergeben 76,68 € beim einfachen und 230,04 € beim dreifachen Satz. Mit Umsatzsteuer sind das 91,25 € bis 273,75 €.
Beispiel 2: Mit Sedation und vier Aufnahmen
Untersuchung, Sedation (Nr. 302), zwei Aufnahmen nach Nr. 166 und zwei nach Nr. 167 ergeben 132,52 € (1-fach) bis 397,56 € (3-fach) netto, mit Umsatzsteuer 157,70 € bis 473,10 €. Das Beruhigungsmittel selbst ist ein Arzneimittel und kommt dazu (§ 7 Abs. 2 GOT).
Mit deinen eigenen Angaben rechnest du im Tierarztkosten-Rechner nach. Dort kannst du die Zahl der Aufnahmen ändern und den Faktor wählen.
Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann
Geräte, Medikamente, Material
Die allgemeinen Praxiskosten und die Kosten für Instrumente und Apparaturen sind mit den Gebühren abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 7 Abs. 1 GOT). Eine eigene Gebühr für das Röntgengerät gibt es also nicht. Neben den Gebühren darf die Praxis Entschädigungen, Auslagen, Arzneimittel und verbrauchtes Material berechnen (§ 7 Abs. 2 GOT). Diese Posten müssen auf der Rechnung gesondert stehen (§ 7 Abs. 4 GOT).
Kontrastmittel
Für die Gabe von Kontrastmittel nennt die GOT eigene Nummern, je nach untersuchtem Bereich:
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Magen-Darm-Trakt, Kontrastmittelverabreichung | 173 | 20,54 € | 61,62 € |
| Urographie, Kontrastmittelverabreichung | 171 | 19,08 € | 57,24 € |
| Zystographie, retrograde, Kontrastmittelverabreichung | 172 | 15,28 € | 45,84 € |
| Epidurographie, Zisternographie, Myelographie, Kontrastmittelverabreichung | 174 | 76,33 € | 228,99 € |
Netto, Auswahl aus dem Abschnitt „Röntgen“, Nr. 169 bis 174. Das Kontrastmittel selbst kommt dazu. Stand: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023.
Auswertung fremder Befunde
Für die „Auswertung von Fremdbefunden bildgebender Verfahren“ nennt die GOT eigene Nummern: Nr. 154 (29,23 € 1-fach) und bei umfangreicher Auswertung Nr. 155 (56,55 € 1-fach). Für das Bearbeiten von Befunden zum Versand gibt es Nr. 156 (22,51 € 1-fach).
Röntgen im Notdienst
Findet die Leistung im tierärztlichen Notdienst statt, nachts (18 bis 8 Uhr), am Wochenende (Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) oder an einem Feiertag, gilt mindestens das Zweifache, höchstens das Vierfache des Satzes. Dazu kommt einmalig eine Notdienstgebühr von 50 € (§ 2 Abs. 2 und § 4 GOT).
Beispiel: Untersuchung und zwei Aufnahmen kosten im Notdienst 153,36 € (2-fach) bis 306,72 € (4-fach), mit Notdienstgebühr 203,36 € bis 356,72 € netto. Mit Umsatzsteuer sind das 242,00 € bis 424,50 €. Mehr dazu im Artikel Tierarzt-Notdienst: Kosten.
Röntgen, CT und MRT im Vergleich
CT und MRT haben im Gebührenverzeichnis deutlich höhere Sätze: Nr. 175 (CT eines Körperteils) 350,00 €, Nr. 177 (MRT) 700,00 €, jeweils 1-fach. Die Rechnung dafür, auch mit Narkose, zeigt der Artikel CT und MRT beim Hund: Kosten. Welches Verfahren passt, ist eine tierärztliche Entscheidung.
Ob eine Versicherung Röntgen bezahlt, steht in ihren Bedingungen. Prüfe, ob Diagnostik ohne Operation eingeschlossen ist und bis zu welchem Satz der GOT erstattet wird. Die Unterschiede zwischen OP- und Krankenversicherung erklärt der Artikel Hundekrankenversicherung.