Das Wichtigste in Kürze
- Die Implantation eines Transponders hat in der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) die Nr. 238: 10,24 € (1-fach) bis 30,72 € (3-fach) netto.
- Dazu kann die Praxis eine Untersuchung (Nr. 16, 23,62 € 1-fach) und eine Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnung (Nr. 239, 5,50 € 1-fach) berechnen.
- Ob der Transponder in der Gebühr Nr. 238 enthalten ist, sagt die GOT nicht ausdrücklich. Neben den Gebühren darf die Praxis Entgelte für verbrauchtes sowie abgegebenes Material berechnen (§ 7 Abs. 2 GOT). Frag vorher nach dem Gesamtbetrag.
- Ein Chip hilft beim Wiederfinden nur, wenn seine Nummer in einem Haustierregister steht. FINDEFIX und TASSO nennen ihre Registrierung selbst kostenlos.
- Ob du chippen lassen musst, regelt je nach Land das Landesrecht. Für die Verbringung zu anderen als Handelszwecken in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlangt die EU-Verordnung 576/2013 die Kennzeichnung.
Was ein Transponder ist
Ein Transponder ist nach dem Wortlaut des Hundegesetzes von Sachsen-Anhalt ein elektronisch lesbarer Mikrochip, der eine einmalig vergebene, unveränderliche Kennnummer enthält. Umgangssprachlich heißt er Chip. Das Landesrecht von Niedersachsen verlangt, dass der Transponder dem Standard ISO 11784 (Codestruktur) und den technischen Anforderungen des Standards ISO 11785 entspricht. Eingesetzt wird er laut den Gesetzen von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
Die GOT-Positionen fürs Chippen
Die GOT legt für jede tierärztliche Leistung einen einfachen Satz fest. Die Praxis darf im Normalfall das Einfache bis Dreifache berechnen. Wo sie landet, richtet sich nach § 2 GOT: unter anderem nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen. Im Abschnitt „Kennzeichnen“ des Gebührenverzeichnisses stehen die Nr. 236 bis 241. Zu den Nr. 238 bis 240 enthält der Verordnungstext keine Anmerkungen.
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund | 16 | 23,62 € | 70,86 € |
| Implantation eines Transponders | 238 | 10,24 € | 30,72 € |
| Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnung | 239 | 5,50 € | 16,50 € |
| Ablesen einer Kennzeichnung, z. B. Tätowierung, Transponder, Ohrmarke | 240 | 4,59 € | 13,77 € |
Netto pro Leistung, ohne Material, Medikamente und Umsatzsteuer. Nr. 16 lautet im Gebührenverzeichnis „Hund, Katze, Frettchen“, hier gekürzt. Stand: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023. Ob die Praxis eine Untersuchung und die Dokumentation berechnet, entscheidet sie selbst. Nr. 240 gilt fürs Ablesen einer vorhandenen Kennzeichnung.
Mehr zum Aufbau jeder Rechnung steht im Artikel zur GOT.
Der Chip selbst: kein Preis in der GOT
Nr. 238 heißt „Implantation eines Transponders“. Ob der Transponder selbst darin enthalten ist, sagt die GOT nicht ausdrücklich. Neben den Gebühren darf die Praxis nur Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material berechnen (§ 7 Abs. 2 GOT). Diese Posten müssen auf der Rechnung gesondert stehen, soweit sie nicht in den Gebührensätzen enthalten sind (§ 7 Abs. 4 GOT). Die allgemeinen Praxiskosten und die Kosten für Instrumente und Apparaturen sind mit den Gebühren abgegolten (§ 7 Abs. 1 GOT).
Welchen Betrag die Praxis für den Transponder ansetzt, steht nicht in der GOT. Wir nennen deshalb keinen Preis. Frag vorher in der Praxis nach dem Gesamtbetrag.
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Untersuchung und Implantation
Untersuchung (Nr. 16) und Implantation (Nr. 238) ergeben 33,86 € beim einfachen und 101,58 € beim dreifachen Satz. Mit Umsatzsteuer sind das 40,29 € bis 120,88 €. Berechnet die Praxis den Transponder gesondert als Material, kommt sein Preis dazu.
Beispiel 2: Mit Dokumentation
Berechnet die Praxis zusätzlich die Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnung (Nr. 239), sind es 39,36 € (1-fach) bis 118,08 € (3-fach) netto, mit Umsatzsteuer 46,84 € bis 140,52 €.
Mit deinen eigenen Angaben rechnest du im Tierarztkosten-Rechner nach. Der Anlass „Chip setzen“ enthält Untersuchung und Implantation, den Faktor wählst du selbst.
Chippen im Notdienst und beim Hausbesuch
Findet die Leistung im tierärztlichen Notdienst statt, nachts (18 bis 8 Uhr), am Wochenende (Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) oder an einem Feiertag, gilt mindestens das Zweifache, höchstens das Vierfache des Satzes. Dazu kommt einmalig eine Notdienstgebühr von 50 €, von der im begründeten Einzelfall abgesehen werden kann (§ 2 Abs. 2 und § 4 GOT).
Beispiel: Untersuchung und Implantation kosten im Notdienst 67,72 € (2-fach) bis 135,44 € (4-fach), mit Notdienstgebühr 117,72 € bis 185,44 € netto. Mit Umsatzsteuer sind das 140,09 € bis 220,67 €. Mehr dazu im Artikel Tierarzt-Notdienst: Kosten.
Kommt die Tierärztin oder der Tierarzt zu dir, kommen Besuchsgebühr und Wegegeld dazu. Der Hausbesuch (Nr. 40) kostet 34,50 € im einfachen Satz, das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeugs 3,50 € je Doppelkilometer, mindestens 13 € (§ 10 Abs. 2 GOT).
Chip registrieren: FINDEFIX und TASSO
Der Chip trägt nur eine Nummer. Laut FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, ermöglicht nur eine Registrierung eine eindeutige Identifizierung und Halter-Zuordnung deines Haustiers. Zwei Register, die diesen Dienst anbieten, sind hier alphabetisch aufgeführt:
| Register | Betreiber | Kosten laut eigener Angabe |
|---|---|---|
| FINDEFIX | Deutscher Tierschutzbund | „Hier können Sie Ihr Haustier ganz einfach und kostenlos online registrieren.“ |
| TASSO | TASSO e.V. | „Die Registrierung und alle weiteren Services von TASSO sind völlig kostenfrei.“ |
Angaben der Betreiber auf ihren eigenen Seiten, abgerufen 14.10.2026. Die Auswahl ist kein Vergleich und keine Wertung. Weitere Register sind hier nicht aufgeführt.
Die Chipnummer findest du laut FINDEFIX im Heimtierausweis deines Tieres. Sie ist 15-stellig und enthält keine Buchstaben. FINDEFIX weist darauf hin, dass die Zuordnung nur möglich ist, wenn die angegebenen Daten stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, etwa nach einem Umzug oder bei einer neuen Telefonnummer.
Wann der Chip Pflicht ist: Überblick über sieben Länder
Ob du deinen Hund kennzeichnen lassen musst, regelt das jeweilige Land. Dieser Überblick nennt sieben Länder, davon drei mit einer Pflicht für alle Hunde (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und vier mit einer Pflicht für bestimmte Hunde. Für alle anderen Länder prüfst du die Vorschrift deines Landes oder fragst die zuständige Behörde. Eine vollständige Liste ist das nicht. Welche Hunde als gefährlich gelten, steht im Artikel zu den Listenhunden, die Pflichten in Niedersachsen im Artikel zum Hundeführerschein in Niedersachsen.
| Land und Norm | Wen es betrifft | Was der Wortlaut sagt |
|---|---|---|
| Niedersachsen, § 4 NHundG | Hund, der älter als sechs Monate ist | Kennzeichnung durch einen Transponder mit Kennnummer, nach ISO 11784 und ISO 11785 |
| Sachsen-Anhalt, § 2 Abs. 2 HundeG LSA | Jeder Hund | Kennzeichnung spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder |
| Thüringen, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG | Jeder Hund | Kennzeichnung auf Kosten des Halters durch einen Tierarzt mit einem Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip), Anzeige bei der Behörde |
| Nordrhein-Westfalen, § 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 11 Abs. 2 LHundG | Gefährliche Hunde; große Hunde (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) | Gefährliche Hunde: Kennzeichnung mit einem Mikrochip als Erlaubnisvoraussetzung. Große Hunde: nur halten, wenn der Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist (neben Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflichtversicherung) |
| Rheinland-Pfalz, § 4 Abs. 3 LHundG | Gefährliche Hunde | Kennzeichnung durch einen elektronisch lesbaren Chip, durch eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden Tierarzt |
| Mecklenburg-Vorpommern, § 3 Abs. 5 HundehVO M-V | Gefährliche Hunde | Dauerhafte, unveränderliche Kennzeichnung auf Kosten des Halters, zum Beispiel ein Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard |
| Bayern, Nr. 37.4.5.3 VollzBekLStVG (Verwaltungsvorschrift) | Hunde, die § 1 Abs. 1, 2 und 3 BayHundAggressV unterliegen | Sind „grundsätzlich mittels eines Mikrochips eindeutig zu kennzeichnen“. Eine Verwaltungsvorschrift ist keine Rechtsnorm, sie beschreibt die Praxis der Behörden |
Wortlaut laut Landesportalen, abgerufen 12.10.2026. Niedersachsen: Gesamtausgabe, Fassung zum 22.04.2020, abgerufen 14.10.2026, spätere Änderungen nicht geprüft. Kurzfassung des Wortlauts, maßgeblich ist der Gesetzestext.
Chip für Reisen in der EU
Bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken dürfen Hunde nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 nur aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden, sofern sie unter anderem nach Artikel 17 Absatz 1 gekennzeichnet sind. Das geschieht durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. Weitere Bedingungen nennt Artikel 6 ebenfalls, etwa einen ordnungsgemäß ausgestellten Ausweis. Wir nennen hier den Wortlaut des Amtsblatts von 2013, spätere Änderungen haben wir nicht geprüft.
Ob eine Versicherung die Kosten fürs Chippen übernimmt, steht in ihren Bedingungen. Prüfe, ob Vorsorgeleistungen eingeschlossen sind und bis zu welchem Satz der GOT erstattet wird. Mehr dazu im Artikel Hundekrankenversicherung.