Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Die Praxis darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Einfache bis Dreifache des Satzes berechnen (§ 2 Abs. 1 GOT).
- Die Blutprobenentnahme (Nr. 627) kostet 10,26 € bis 30,78 € netto, ein kleines Blutbild, maschinell (Nr. 617) 20,80 € bis 62,40 €, ein großes Blutbild, maschinell (Nr. 618) 23,52 € bis 70,56 €.
- Chemische Blutwerte werden je Parameter berechnet (Nr. 610 und 611). Ob bei mehr als drei Parametern alle nach Nr. 611 oder die ersten drei nach Nr. 610 zählen, regelt der Wortlaut nicht ausdrücklich. Je mehr Parameter, desto höher die Rechnung.
- Die Nummern 608 bis 626 stehen im Gebührenverzeichnis unter „Blutuntersuchung im eigenen Labor“. Für ein externes Labor siehe den Prüfauftrag unten.
- Im Notdienst gilt das Zwei- bis Vierfache, dazu eine Notdienstgebühr von 50 €. Sie fällt in der gleichen Angelegenheit nur einmal an, im begründeten Einzelfall kann die Praxis darauf verzichten (§ 4 Abs. 1 bis 3 GOT).
Die GOT-Positionen für Blutuntersuchungen
Die GOT legt für die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Leistungen einen einfachen Satz fest. Eine Rechnung kann mehrere Positionen enthalten, zum Beispiel Untersuchung, Blutentnahme und die Untersuchung der Probe selbst. Welche Werte untersucht werden, besprichst du mit der Praxis. Nennt die Praxis ein „Paket“ oder „Profil“, prüfe, ob die einzelnen GOT-Nummern dabeistehen: Die Rechnung muss die berechnete Leistung mit Angabe der laufenden Nummer enthalten (§ 7 Abs. 4 GOT).
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund | 16 | 23,62 € | 70,86 € |
| Blutprobenentnahme venös, bis zu vier Tieren, je Tier | 627 | 10,26 € | 30,78 € |
| Aufbereitung von Blutproben, z. B. Zentrifugation, Abpipettieren, Ausstrich | 608 | 27,10 € | 81,30 € |
| Kleines Blutbild, maschinell | 617 | 20,80 € | 62,40 € |
| Großes Blutbild, maschinell | 618 | 23,52 € | 70,56 € |
| Blutausstrich mit Färbung und Differenzierung | 612 | 15,39 € | 46,17 € |
| Zytologische Differenzierung eines Blutausstriches mit erhöhtem Aufwand | 613 | 16,00 € | 48,00 € |
| Chemische Blutuntersuchung, bis drei Parameter, je Parameter | 610 | 13,57 € | 40,71 € |
| Chemische Blutuntersuchung, mehr als drei Parameter, je Parameter | 611 | 6,16 € | 18,48 € |
Netto pro Leistung, ohne Medikamente, Material und Umsatzsteuer. Stand: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023. Die Leistungstexte sind für die Tabelle gekürzt, der Wortlaut steht im Gebührenverzeichnis.
Weitere Einzelleistungen in diesem Abschnitt sind zum Beispiel Nr. 614 (Blutsenkungsreaktion, 7,18 €), Nr. 615 (Hämatokritwert, 8,21 €) und Nr. 619 (Gerinnungsbestimmung mit PT, PTT, Quick, ACT-Tube oder Mucosal Bleeding Time, jeweils 15,39 €), jeweils 1-fach. Wo die Praxis innerhalb des Rahmens vom Einfachen bis Dreifachen landet, richtet sich nach § 2 GOT: unter anderem nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen. Den Aufbau jeder Rechnung erklärt der Artikel zur GOT.
Chemische Parameter: die Staffel
Für chemische Blutuntersuchungen unterscheidet das Gebührenverzeichnis zwei Positionen. Nr. 610 gilt „bis drei Parameter, je Parameter“ und kostet 13,57 € (1-fach). Nr. 611 gilt „mehr als drei Parameter, je Parameter“ und kostet 6,16 € (1-fach). Wie die Praxis die Staffel bei einer größeren Zahl von Werten anwendet, ob also die ersten drei Parameter nach Nr. 610 und nur die übrigen nach Nr. 611 zählen, sagt der Wortlaut nicht ausdrücklich. Auf der Rechnung steht die berechnete Leistung mit Nummer (§ 7 Abs. 4 GOT).
Beispielrechnungen
Die Beispiele sind Rechenbeispiele, keine Preise einer Praxis. Sie zeigen, wie sich eine Rechnung aus den GOT-Sätzen zusammensetzt.
Beispiel 1: Kleines Blutbild
Untersuchung (Nr. 16), Blutprobenentnahme (Nr. 627) und kleines Blutbild (Nr. 617) ergeben 54,68 € beim einfachen und 164,04 € beim dreifachen Satz. Mit Umsatzsteuer sind das 65,07 € bis 195,21 €.
Beispiel 2: Großes Blutbild mit zehn chemischen Parametern
Untersuchung (Nr. 16), Blutprobenentnahme (Nr. 627), großes Blutbild (Nr. 618) und zehn chemische Parameter nach Nr. 611 ergeben 119,00 € (1-fach) bis 357,00 € (3-fach) netto, mit Umsatzsteuer 141,61 € bis 424,83 €. Zählen die ersten drei Parameter nach Nr. 610, sind es 141,23 € bis 423,69 € netto. Wir zeigen beide Lesarten gleichrangig, denn der Wortlaut regelt nicht ausdrücklich, welche gilt.
Mit deinen eigenen Angaben rechnest du im Tierarztkosten-Rechner nach. Dort kannst du die Zahl der Parameter ändern und den Faktor wählen.
Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann
Aufbereitung und Material
Die allgemeinen Praxiskosten und die durch die Anwendung von tierärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten werden mit den Gebühren abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 7 Abs. 1 GOT). Neben den Gebühren darf die Praxis Entschädigungen, Auslagen, Arzneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material berechnen (§ 7 Abs. 2 GOT). Sie müssen auf der Rechnung gesondert stehen, soweit sie nicht in den Gebührensätzen enthalten sind (§ 7 Abs. 4 GOT). Die „Aufbereitung von Blutproben, z. B. Zentrifugation, Abpipettieren, Ausstrich“ hat eine eigene Nummer (Nr. 608, 27,10 € 1-fach). Ob sie bei deiner Untersuchung anfällt, siehst du auf der Rechnung.
Sedation
Muss die Praxis deinen Hund für die Blutentnahme beruhigen, kann die Sedation per injectionem dazukommen (Nr. 302, 19,78 € 1-fach). Das Mittel selbst kann die Praxis zusätzlich berechnen (§ 7 Abs. 2 GOT).
Proben an ein externes Labor
Die GOT regelt nach unserer Auswertung nichts Ausdrückliches dazu, wie Proben für ein externes Labor abgerechnet werden. Frag in der Praxis nach, ob die Probe in einem eigenen oder in einem externen Labor untersucht wird und wie das auf der Rechnung steht. So kennst du die Positionen, bevor die Rechnung kommt.
Blutbild im Notdienst
Findet die Leistung im tierärztlichen Notdienst statt, nachts (18 bis 8 Uhr), am Wochenende (Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) oder an einem Feiertag, gilt mindestens das Zweifache, höchstens das Vierfache des Satzes. Dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 €. Sie darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters versorgt werden, und im begründeten Einzelfall kann die Praxis darauf verzichten (§ 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 bis 3 GOT).
Beispiel: Die Positionen aus Beispiel 1 kosten im Notdienst 109,36 € (2-fach) bis 218,72 € (4-fach), mit Notdienstgebühr 159,36 € bis 268,72 € netto. Mehr dazu im Artikel Tierarzt-Notdienst: Kosten.
Versicherung und Blutbild
Ob eine Versicherung Diagnostik bezahlt, steht in ihren Bedingungen. Prüfe, ob Diagnostik ohne Operation eingeschlossen ist und bis zu welchem Satz der GOT erstattet wird. Die Unterschiede zwischen OP- und Krankenversicherung erklärt der Artikel Hundekrankenversicherung.