Haftpflicht & Pflichten

Katze und Haftpflicht: § 833 BGB und die Bedingungen

Wer eine Katze hält, ist nach § 833 Satz 1 BGB zum Schadenersatz verpflichtet, wenn das Tier einen Menschen tötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt. Satz 2 lautet: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ Nach der Verbraucherzentrale sind Katzen in der Privathaftpflicht mitversichert, Umfang und Ausschlüsse unterscheiden sich aber je Versicherer. In den von uns geprüften Bedingungswerken gibt es keine eigene Katzenhaftpflicht (Zurich: Baustein-Bogen nicht ausgewertet); was gilt, steht in den Bedingungen deines Vertrags.

Veröffentlicht: 21.10.2026 · Stand: 21.10.2026 · 10 Min. Lesezeit · Redaktion TierWeitblick

Graue Tigerkatze sitzt auf einer Fensterbank neben einer Topfpflanze und schaut auf die Straße
Inhalt
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Katzenhaftpflicht?
  3. Haftung des Halters nach § 833 BGB
  4. Was vier Bedingungswerke zu Katzen sagen
  5. Kratzspuren in der Mietwohnung
  6. Eigene Sachen, Angehörige und Mitversicherte
  7. Fremde Katzen hüten: Katzensitter
  8. Was du in deinen Bedingungen prüfst

Das Wichtigste in Kürze

  • Haftung: § 833 Satz 1 BGB verpflichtet den Tierhalter zum Ersatz, wenn ein Tier einen Menschen tötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt. Satz 2: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
  • Tiere-Klausel: Laut Verbraucherzentrale (Stand 22.01.2025) sind Katzen mitversichert, Umfang und Ausschlüsse variieren je Versicherer. Das unverbindliche GDV-Muster versichert die Haftpflicht als Halter oder Hüter von „zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen“ und schließt unter anderem Hunde und Pferde aus. HUK-Coburg und Allianz Direct nennen die Katze, GDV-Muster und Zurich nicht.
  • Eigene Katzenhaftpflicht: In den von uns geprüften Bedingungswerken (Allianz Direct, HUK-Coburg, Zurich, GDV-Muster) gibt es keine. Bei Zurich stehen fehlende Ziffern in einem Baustein-Bogen (B-PHV 2025), den wir nicht ausgewertet haben.
  • Mietwohnung: Zur Katze steht in den von uns ausgewerteten Ausschnitten der Mietsachschäden-Klauseln nichts. Ob Kratzspuren oder Urinschäden als übermäßige Beanspruchung gelten, regeln sie nicht ausdrücklich.

Was ist eine Katzenhaftpflicht?

Nach AHB Ziff. 1.1 des GDV-Musters besteht Versicherungsschutz „im Rahmen des versicherten Risikos“ für den Fall, dass du wegen eines „während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall)“, das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wirst.

Dass Katzen zu den zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren zählen, schreibt die Verbraucherzentrale: „Dazu zählen Katzen, Kaninchen, Hamster, Vögel usw., sogar Bienen.“ Das GDV-Muster ist laut Vorspann unverbindlich, abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Haftung des Halters nach § 833 BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Haftung für Tierhalter in § 833 Satz 1:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

§ 833 Satz 1 BGB

Der Wortlaut von Satz 1 nennt kein Verschulden als Voraussetzung. Satz 2 sagt: Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Daneben steht § 823 Abs. 1 BGB: Zum Ersatz verpflichtet ist, wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ unter anderem Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt.

Übernimmt jemand die Aufsicht über deine Katze, kann § 834 BGB eine Rolle spielen. Wer für den Tierhalter die Führung der Aufsicht über das Tier „durch Vertrag“ übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der in § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§ 90a BGB regelt: „Tiere sind keine Sachen.“ Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Wie sich das auf Schäden an anderen Tieren auswirkt, lassen die von uns ausgewerteten Gesetzestexte offen, siehe die Fragen unten. Zum Hund: Hundehaftpflicht.

Was vier Bedingungswerke zu Katzen sagen

Die Tabelle zeigt vier Dokumente in alphabetischer Reihenfolge. Sie gibt die Tiere-Klausel und die Mietsachschäden-Klausel mit Ziffer in Auswahl wieder.

Dokument und Stand Tiere-Klausel Mietsachschäden: Ausschlüsse Fundstelle
Allianz Direct
Allgemeine Bedingungen Private Haftpflichtversicherung
Stand 03/2024
Versichert ist die Haftpflicht „als privater Halter oder Hüter“ von „Haustiere, wie Katzen, Kaninchen, Vögel“, von exotischen Kleintieren, „deren Haltung erlaubt ist, wie Schlangen oder Skorpione“, und von Bienen. „Deine Haftpflicht als Halter von Hunden und Pferden ist nicht versichert.“ Zu fremden Hunden und Pferden: „Versichert sind nur Haftpflichtansprüche aus dem gelegentlichen Reiten, Betreuen und Ausführen fremder Hunde und Pferde.“ „Ansprüche aus Schäden an fremden Hunden und Pferden sind nicht versichert.“ Versichert ist die Haftpflicht als Mieter gegenüber dem Vermieter oder Eigentümer wegen Schäden an einer zu Wohnzwecken gemieteten Immobilie im Inland (versichert ist auch die mitgemietete Einbauküche) oder an einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer im In- und Ausland (versichert sind auch Schäden an Einrichtungsgegenständen). „Andere Haftpflichtansprüche wegen Schäden an gemieteten Immobilien sind nicht versichert.“ Außerdem nicht versichert sind „Schäden aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung“ und „Glasschäden, gegen die du dich separat versichern kannst“. Teil A.1 Ziffer 1, Abschnitte „Haustiere“ und „Wohnen - Miete“, Seiten 2 bis 3. PDF
GDV-Muster
AVB Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV)
Stand Mai 2020, unverbindlich
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht „als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen“. Ausgeschlossen ist sie als Halter oder Hüter von „Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden“. Die Katze wird nicht genannt. Ausnahme für das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde oder Pferde: A1-6.9.2. Versichert sind Mietsachschäden „ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden“. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen „Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung“, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, „Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann“, und Schäden infolge von Schimmelbildung. A1-6.9.1 (Tiere), A1-6.6.1 und A1-6.6.2 (Mietsachschäden), Seiten 9 bis 10. PDF
HUK-Coburg
Privat-Haftpflichtversicherung (PHV 2020)
Stand 01.09.2020
Versichert sind Schäden, für die du als Halter oder Hüter von „zahme Haustiere (z. B. Hauskatzen), gezähmte Kleintiere (z. B. Meerschweinchen, Hamster, Singvögel) und Bienen“ verantwortlich gemacht wirst. „Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass Sie das Tier weder zu gewerblichen noch zu landwirtschaftlichen Zwecken halten.“ Kein Schutz besteht für das Halten und Hüten von Hunden und Pferden. Ausnahme: „siehe die Regelung unter b.“ (Hüter fremder Hunde, Reiter oder Hüter fremder Pferde) und weitere Einschränkungen in b. Die Klausel nennt keine Tarifunterschiede, A 1.2 des Dokuments nennt die Tarife Classic und Basis. Versichert sind Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Wohnräumen (auch angrenzende Terrassen und Balkone) und sonstigen Räumen in Gebäuden. Kein Schutz besteht für Schäden, die „auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung beruhen“, für Schäden an Glas, an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (mitversichert in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Mobilheimen, fest installierten Wohnwägen und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen) sowie für Schäden infolge Schimmelbildung. Für unbewegliche gemietete oder geliehene Sachen darüber hinaus besteht kein Schutz (A 1.5.21 c.). A 1.5.9 a. (Tiere), A 1.5.21 (Mietsachschäden), Seiten 9 und 11. PDF
Zurich
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (BBR-PHV 2017)
Fassung 04.2025
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht „als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen“, nicht jedoch von „Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden“. Die Katze wird nicht genannt. Ausnahmen für fremde Hunde und Pferde und weitere Ausschlüsse: Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 und 13.2. Eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen „Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung“, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden (der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind), „Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können“, und Schäden infolge von Schimmelbildung. Ziff. 13.1 (Tiere), Seite 7, Ziff. 3.1 und 3.2 (Mietsachschäden), Seite 2. PDF

Stand: 21.10.2026, Dokumente wie in der ersten Spalte angegeben. Die Zellen geben die Klauseln in Auswahl wieder, Aufzählungen von Ausschlüssen sind vollständig. Die AHB 2017 von Zurich haben wir nicht ausgewertet.

Kratzspuren in der Mietwohnung

Mietsachschäden sind im GDV-Muster „Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden“ (A1-6.6). Alle vier Dokumente nennen Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung als Ausschluss. Die weiteren Ausschlüsse unterscheiden sich, den Wortlaut je Dokument zeigt die Tabelle.

Zur Katze steht in den von uns ausgewerteten Ausschnitten dieser Klauseln nichts. Ob Kratzspuren oder Urinschäden als übermäßige Beanspruchung gelten, regeln die geprüften Bedingungen nicht ausdrücklich. Lies auch deinen Mietvertrag.

Eigene Sachen, Angehörige und Mitversicherte

Das GDV-Muster knüpft den Schutz daran, dass du „von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen“ wirst (A1-3.1, AHB Ziff. 1.1). Ob ein Schaden an deinen eigenen Sachen darunter fällt, behandeln die von uns ausgewerteten Ausschnitte nicht. Prüfe das in deinen Bedingungen.

Für Angehörige und Mitversicherte gelten eigene Ausschlüsse. Im GDV-Muster sind nach A1-7.4 a) Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer „aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören“, ausgeschlossen. HUK-Coburg schließt in A 3.1.5 b. Ansprüche gegen dich von Angehörigen aus, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversicherte Personen sind. Allianz Direct regelt im Abschnitt „Haftung von Versicherten untereinander“ unter anderem „Ansprüche mitversicherter Personen gegen dich“. Zu den Ausschlüssen zwischen Versicherten nennt HUK-Coburg in A 3.1.5 d. eine Ausnahme für Regressansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang, Allianz Direct eine mit „Aber:“ eingeleitete Ausnahme für bestimmte Regressansprüche bei Personenschäden. Prüfe, was in deinem Vertrag gilt.

Bei geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen schließt das GDV-Muster in A1-7.5 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, wenn der Versicherungsnehmer sie geleast, gepachtet oder geliehen hat (die Ziffer nennt weitere Fälle). HUK-Coburg regelt in A 3.1.9 a. Ähnliches und nimmt die in A 1.5.21 und A 1.6.2 beschriebenen Fälle aus.

Fremde Katzen hüten: Katzensitter

Das GDV-Muster versichert in A1-6.9.2 die Haftpflicht „als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde“, „als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde“ und „als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken“, „soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht“. Zurich (Ziff. 13.1.1), HUK-Coburg (A 1.5.9 b.) und Allianz Direct regeln ebenfalls das Hüten fremder Hunde und Pferde. Eigene Regeln zum Hüten fremder Katzen fanden wir darin nicht.

HUK-Coburg (A 1.5.9 a.) nennt „Halter oder Hüter der folgenden Tiere: zahme Haustiere (z. B. Hauskatzen)“, Allianz Direct „privater Halter oder Hüter“ von „Haustiere, wie Katzen“. GDV-Muster und Zurich schreiben nur „zahmen Haustieren“. Ob das Betreuen für andere, etwa als Katzensitter, entgeltlich oder gefälligkeitshalber, darunter fällt, lassen die ausgewerteten Klauseln offen.

Übernimmt der Betreuer die Aufsicht durch Vertrag, kann § 834 BGB gelten. Betreust du Katzen beruflich, prüfe außerdem, ob die Privathaftpflicht berufliche Risiken erfasst. Das GDV-Muster versichert die Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und „nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes“ (A1-1).

Was du in deinen Bedingungen prüfst

  • Tiere-Klausel: Prüfe, ob die Katze oder „zahme Haustiere“ genannt sind und welche Tiere ausgenommen werden.
  • Gewerbliche Haltung: Prüfe, ob eine Ausnahme für Tiere gilt, die „zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken“ gehalten werden, und ob sie deine Haltung betreffen kann.
  • Mietsachschäden: Prüfe, welche Räume mitversichert sind, welche Ausschlüsse die Klausel nennt und ob dort etwas zu Tieren steht.
  • Angehörige und Mitversicherte: Prüfe, wer mitversichert ist und welche Ansprüche zwischen Versicherten oder gegen dich ausgeschlossen sind.
  • Versicherungssumme und Selbstbeteiligung: Prüfe die Werte im Versicherungsschein. HUK-Coburg nennt in A 1.2 je Versicherungsfall 50 Mio. € (Classic, für Personenschäden höchstens 15 Mio. € je verletzte oder getötete Person) und 10 Mio. € (Basis), die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt. In A 1.1.4 nennt sie bei vereinbarter Selbstbeteiligung 250 € je Schadenereignis. Allianz Direct und Zurich verweisen auf den Versicherungsschein.
  • Hüten fremder Katzen: Prüfe, ob dein Vertrag das Hüten fremder Katzen ausdrücklich nennt.

Alles zur Katze findest du auf der Seite Katze, zur Pferdehaltung im Ratgeber Pferdehaftpflicht.

Häufige Fragen

Sind Katzen in der Privathaftpflicht mitversichert?

Die Verbraucherzentrale schreibt (Stand 22.01.2025), Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere seien in der Privathaftpflicht mitversichert. Umfang und Ausschlüsse variierten von Versicherer zu Versicherer. HUK-Coburg (A 1.5.9 a.) nennt Hauskatzen, Allianz Direct Katzen. Das GDV-Muster (A1-6.9.1, unverbindlich) und Zurich (Ziff. 13.1) nennen zahme Haustiere ohne die Katze. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

Wer zahlt, wenn meine Katze etwas kaputt macht oder einen Unfall verursacht?

Ist durch die Katze ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt worden, ist der Halter nach § 833 Satz 1 BGB zum Ersatz verpflichtet. Satz 2: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ Ob deine Privathaftpflicht den Schaden übernimmt, hängt von der Tiere-Klausel und den Ausschlüssen ab. Es gibt Ausschlüsse, etwa für geliehene Sachen und für Ansprüche von Angehörigen oder Mitversicherten; sie stehen im Abschnitt „Eigene Sachen, Angehörige und Mitversicherte“. Zu Schäden an deinen eigenen Sachen sagen die von uns ausgewerteten Ausschnitte nichts. Lies deine Bedingungen. Regeln des Straßenverkehrs behandeln wir hier nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Tierhalterhaftpflicht und Hundehaftpflicht?

Die Haftung des Halters steht in § 833 BGB, der von „ein Tier“ spricht. Welche Tiere ausgenommen sind und welche Ausnahmen für fremde Hunde und Pferde gelten, zeigt die Tabelle (GDV-Muster A1-6.9.1 und A1-6.9.2, unverbindlich). Für Hunde und Pferde nennt die Verbraucherzentrale die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Mehr dazu im Ratgeber zur Hundehaftpflicht. Was dein Vertrag regelt, steht in deinen Bedingungen.

Hafte ich, wenn meine Katze eine andere Katze verletzt?

§ 833 Satz 1 BGB nennt den getöteten oder verletzten Menschen und die beschädigte Sache. § 90a BGB sagt: Tiere sind keine Sachen, auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Wie das im Einzelfall zu beurteilen ist, lassen die von uns ausgewerteten Gesetzestexte offen. Zur Versicherung: Zurich Ziff. 13.2.1 schließt „Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden“ aus, das GDV-Muster enthält einen ähnlichen Satz im Anschluss an A1-6.9.2. Ob und wie diese Klauseln bei Katzen greifen, sagt der Wortlaut nicht. Prüfe, was dein Vertrag dazu sagt.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft. Er ersetzt keine tierärztliche, rechtliche oder Versicherungsberatung.