Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebühren der Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT).
- Im Beispiel: Untersuchung (Nr. 16), Sedation (Nr. 302) und Euthanasie durch Injektion (Nr. 208). Zusammen 74,18 € (1-fach) bis 222,54 € (3-fach) netto.
- Kommt die Tierärztin oder der Tierarzt zu dir nach Hause, kommen Hausbesuch (Nr. 40) und Wegegeld dazu.
- Im Notdienst nachts, am Wochenende und an Feiertagen gilt das Zwei- bis Vierfache, dazu einmalig 50 € Notdienstgebühr.
- Kosten für Abholung, Einäscherung oder Bestattung regelt die GOT nicht.
Die Gebühren der Praxis
Wenn du dich gerade mit diesem Abschied beschäftigst: Hier findest du nur, was auf der Rechnung stehen kann.
Die GOT legt für jede tierärztliche Leistung einen einfachen Satz fest. Im Normalfall (kein Notdienst) darf die Praxis das Einfache bis Dreifache berechnen (§ 2 GOT). Die Entscheidung über das Einschläfern triffst du gemeinsam mit deiner Tierarztpraxis. Hier geht es nur um das, was auf der Rechnung steht.
| Leistung | GOT-Nr. | 1-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund | 16 | 23,62 € | 70,86 € |
| Sedation per injectionem, Hund | 302 | 19,78 € | 59,34 € |
| Euthanasie durch Injektion, Hund | 208 | 30,78 € | 92,34 € |
Netto pro Leistung, ohne Medikamente und Umsatzsteuer. Stand: GOT 2022 in der Fassung vom 15.03.2023. Eine Sedation ist eine Beruhigung per Spritze. Wird sie nicht gegeben, entfällt diese Position.
Beispielrechnung: Alle drei Positionen ergeben 74,18 € beim einfachen und 222,54 € beim dreifachen Satz. Mit Umsatzsteuer sind das 88,27 € bis 264,82 €. Was sonst nicht in den Gebühren steckt, erklärt der Artikel zur GOT.
Wie die Rechnung bei deiner Praxis aussieht, kannst du im Tierarztkosten-Rechner nachrechnen. Mehr zum Aufbau jeder Rechnung steht im Artikel zur GOT.
Einschläfern zu Hause: Hausbesuch und Wegegeld
Kommt die Praxis zu dir, rechnet sie den Hausbesuch (Nr. 40, 34,50 € 1-fach) und Wegegeld ab. Das Wegegeld beträgt bei Fahrt mit eigenem Kfz 3,50 € je Doppelkilometer, mindestens aber 13,00 € (§ 10 Abs. 2 GOT). Ein Doppelkilometer ist ein Kilometer hin und einer zurück. 10 km Entfernung entsprechen also 10 Doppelkilometern.
Beispiel: Bei 10 Doppelkilometern beträgt das Wegegeld 35,00 €. Zusammen mit den drei Positionen oben und dem Hausbesuch ergibt das 143,68 € (1-fach) bis 361,04 € (3-fach) netto, mit Umsatzsteuer 170,98 € bis 429,64 €. Der Faktor gilt in diesem Beispiel für die Gebühren. Das Wegegeld wird in der Regel nicht vervielfacht.
Frag am Telefon, wie die Praxis den Hausbesuch abrechnet und welche Strecke sie ansetzt.
Im Notdienst
Findet die Leistung im tierärztlichen Notdienst statt, nachts (18 bis 8 Uhr), am Wochenende (Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) oder an einem Feiertag, gilt mindestens das Zweifache, höchstens das Vierfache des Satzes. Dazu kommt einmalig eine Notdienstgebühr von 50 € (§ 2 Abs. 2 und § 4 GOT).
Beispiel: Die drei Positionen ergeben im Notdienst 148,36 € (2-fach) bis 296,72 € (4-fach), mit 50 € Notdienstgebühr 198,36 € bis 346,72 € netto. Mit Umsatzsteuer sind das 236,05 € bis 412,60 €. Mehr dazu im Artikel Tierarzt-Notdienst: Kosten.
Was rechtlich danach gilt
Die GOT regelt nur tierärztliche Leistungen. Wie dein Hund danach versorgt wird, ist eine eigene Frage. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) regelt, wie mit toten Tieren umzugehen ist. Zuständig ist die Behörde, die das jeweilige Landesrecht bestimmt (§ 2 TierNebG).
Verbrennung
Nach § 4 Abs. 1 TierNebG gilt die behördliche Beseitigungspflicht des § 3 nicht für Heimtiere, soweit sie in einer Verbrennungsanlage verbrannt werden, die bestimmte Anforderungen der EU-Verordnung 142/2011 erfüllt. Bis zur Abholung oder Ablieferung müssen Heimtiere „geschützt vor Witterungseinflüssen“ so aufbewahrt werden, dass Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
Was mit dem Tierkörper geschehen darf
Das regelt das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht. Dein Veterinäramt sagt dir, was bei dir gilt.
Vergraben auf dem eigenen Grundstück
Das hängt vom Landesrecht und deinem Veterinäramt ab. Die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) nennt in § 27 Abs. 3 Mindestbedingungen. Sie betrifft „einzelne Körper von Heimtieren“. Diese dürfen auf geeigneten, von der Behörde besonders zugelassenen Plätzen oder auf einem Gelände vergraben werden, das dem Tierhalter gehört. Ausgeschlossen sind Wasserschutzgebiete und die unmittelbare Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Die Erdschicht muss mindestens 50 Zentimeter stark sein, gemessen vom Rand der Grube. Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt. Die Verordnung verweist noch auf eine ältere, inzwischen ersetzte EU-Verordnung (1774/2002). Frag deshalb vorher beim Veterinäramt nach.
Das Landesrecht bestimmt, welche Behörde zuständig ist (§ 2 TierNebG). Wir haben die Vorschriften der Länder und Landkreise nicht ausgewertet. Ob und wo du vergraben darfst, klärst du vor Ort mit dem Veterinäramt.
Kosten für Abholung, Einäscherung und Bestattung
Die GOT gilt für Tierärztinnen und Tierärzte. Sie nennt keine Preise für Abholung, Einäscherung oder Bestattung. Diese Preise legen die Anbieter selbst fest, wir nennen hier keine. Frag vorher nach dem Preis und danach, was er einschließt.